Reimbursement
Kodierleitfäden zur Refinanzierung von Chondro-Gide® und Orthoss®
Durch das DRG System steigen in Deutschland und in der Schweiz die Dokumentationsanforderungen in den Krankenhäusern. Um eine adäquate Refinanzierung durch gesetzliche und private Versicherungen zu erhalten, ist eine vollständige und genaue Beschreibung und Kodierung medizinischer Leistungen notwendig.
Geistlich Surgery hat als Unterstützung für anwendende Ärzte und das Krankenhaus-Controlling auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlagen Kodierleitfäden zur Refinanzierung unserer Therapien zusammengestellt.
Diese Leitfäden soll Ihnen eine Hilfestellung für den täglichen Umgang im Hinblick auf eine sachgerechte Vergütung der von Ihnen eingesetzten Verfahren in der Knorpel- und Knochenregeneration bieten. Die beispielhaften Behandlungspfade in den Leitfäden zeigen in kompakter Form die Kodier- und Abbildungshinweise die für eine regelgerechte Vergütung notwendig sind.
Gerne senden wir Ihnen diese Leitfäden kostenlos zu. Wenn Sie Fragen zu der korrekten Abbildung und Kodierung von AMIC® mit Chondro-Gide® oder zu Orthoss® in der Knochenregeration haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Fordern Sie Informationen zum g-DRG oder SwissDRG an:
Diese Materialien und Informationen richten sich ausschließlich an Fachkreise. Wir bezwecken mit den Materialien und Informationen, den Angehörigen der Gesundheitsberufe Hilfestellungen und Erklärungen zur Abrechnung unserer Therapien zu geben.
Die verwendeten Kodierbeispiele lassen keine allgemein gültigen Rückschlüsse auf deren Anwendung zu. Informationen über die Anwendung bestimmter Produkte und Therapien von Geistlich Surgery finden Sie in der jeweiligen Gebrauchsanweisung. Geistlich Surgery übernimmt daher in diesem Zusammenhang keine Haftung.
Datenschutzhinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre personenbezogenen Daten nach den Vorgaben des §28 BDSG nur zum Zwecke der Abwicklung unserer Geschäftsbeziehung sowie sonstiger gesetzlicher Vorschriften gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Löschung, Korrektur oder Sperrung verlangen. Eine direkte Datenlöschung darf allerdings nur durchgeführt werden, wenn dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen – solche Daten werden ggf. sofort gesperrt und erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig gelöscht.